Wohin mit dem Abgastest?

Text: Ulrich Frede

 

Jaguar XJS V12 (Baujahr 1991) beim Abgastest


Kürzlich musste ich mit meinem Jaguar zum Abgastest. Die Verantwortung, dass das Abgaswartungsdokument einen gültigen Eintrag enthält, liegt bei mir als Fahrzeughalter. Bei meinem ersten Auto mit Katalysator war mir das zunächst nicht bewusst. Ich ging davon aus, dass Veteranen generell keinen Abgastest benötigen (siehe Praxistipps unten) ...
Passiert ist mir zum Glück nichts. Ich musste nie eine Busse bezahlen. Doch war ich erstaunt, dass auch Fahrzeuglenkern in meinem Umfeld nicht bekannt war, dass man auf den Emissionscode (Feld 72) im Fahrzeugausweis achten muss. So ging z.B. jemand davon aus, dass die Abgasprüfung im Rahmen der Motorfahrzeugprüfung erfolgen würde.
Der nachfolgender Artikel soll Klarheit schaffen. Und übrigens: mit neuen (digitalen) Autobahn-Vignetten habe ich mich auch bereits eingedeckt. Nicht vergessen!

 

 

Das Abgaswartungsdokument platzt aus allen Nähten!

 

Zum Titel:

Wohin gehört der gültige Abgastest, resp. das Abgaswartungsdokument? Man sollte es im Fahrzeug dabeihaben. Ansonsten droht eine Busse von 20 Franken. Siehe dazu die Praxistipps!
Wohin geht man zum Abgastest? Man hört von Werkstätten, die nicht mehr bereit sind, Abgastests durchzuführen. Die Gründe erfahren Sie in diesem Artikel. Fakt ist: die Wartung und der Unterhalt der Geräte sind sehr kostspielig. Da lohnen sich diese Kosten kaum noch, wenn man die Anzahl Abgastests an den Händen abzählen kann. (Selbstverständlich kann man die Messgeräte auch für andere Zwecke einsetzen, z.B. das Einstellen von Vergasern an den Motoren).
Wohin geht es mit der Pflicht zur Abgaskontrolle in der Schweiz? Auch diesen Punkt beleuchtet nachfolgender Artikel.

 

Aktueller Stand der Abgastests in der Schweiz

Derzeit müssen nur noch ältere Fahrzeuge (ausgenommen: vor 1976 immatrikuliert) ohne On-Board-Diagnosesystem (OBD) regelmässig zur periodischen Abgaskontrolle. Moderne Personenwagen mit OBD – in der Schweiz seit ca. 2013 schrittweise eingeführt – sind von der Pflicht zu separaten Abgastests befreit. Hier übernimmt das OBD-System laufend die Überwachung der Emissionswerte: Springt die Motorkontrollleuchte nicht an (der sog. Malfunction Indicator Lamp, kurz MIL), gilt das Fahrzeug als emissionskonform. Der Verzicht auf manuelle Abgastests für neuere Fahrzeuge wurde von den Behörden damit begründet, dass moderne Motoren das Abgasverhalten elektronisch selbst überwachen und Fehlfunktionen (etwa ein defekter Katalysator oder unvollständige Verbrennung) sofort anzeigen. Ältere Fahrzeuge ohne OBD hingegen benötigen noch separate Kontrollen, typischerweise alle ein bis Jahre – je nach Fahrzeugalter, Treibstoffart und kantonaler Regelung – um sicherzustellen, dass ihre Abgaswerte innerhalb der Grenzwerte liegen.
Angestrebt wird eine weitere Vereinfachung: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in den vergangenen Jahren mehrfach signalisiert, dass man die generelle Abschaffung der periodischen Abgastests prüft. Wie gerade erwähnt, wurden bereits 2012/13 erste Erleichterungen eingeführt: Fahrzeuge mit OBD-Systemen, die ab 2013/14 neu immatrikuliert wurden, sind von der Abgaswartung ausgenommen. In Fachkreisen wird erwartet, dass diese Befreiung künftig auf alle Personenwagen ausgedehnt wird. Statt separater Abgastests würde man vermehrt auf die OBD-Überwachung und Abgasmessungen im Rahmen der regulären Motorfahrzeugkontrolle (MFK) setzen. Dies spiegelt den technischen Fortschritt: Moderne Fahrzeuge sind in der Regel „sauberer“ und erkennen Emissionsprobleme selbstständig. Entsprechend liess ASTRA verlauten, dass man die heutige Abgasprüfung für nicht mehr zeitgemäss hält und mittelfristig abschaffen möchte – bei gleichzeitig verstärkter Stichprobenkontrolle älterer Autos im Rahmen der MFK.

Position des ASTRA

Offizielle Verlautbarungen des ASTRA betonen den Nutzen der Abschaffung: Der Wartungsaufwand für Fahrzeughalter soll sinken, ohne dass die Luftreinhalteziele gefährdet werden. Das Bundesamt verweist darauf, dass heutige Fahrzeuge dank elektronischer Motorsteuerung und Katalysatoren sehr niedrige Emissionen ausstossen und sich Defekte (z. B. defekte Lambdasonden oder Katalysatoren) durch OBD rasch erkennen lassen. Bereits die Einführung der OBD-Kontrolle ersetzte weitgehend die manuelle CO-Abgasmessung bei neueren Autos. Aus ASTRA-Sicht – die sich auf Studien und Messreihen stützt – haben periodische Abgastests bei modernen Pkw kaum noch ökologischen Mehrwert gebracht, da weniger als 3% der kontrollierten Neufahrzeuge überhaupt erhöhte Abgaswerte aufwiesen. Daher ist die Abschaffung der Abgaswartungspflicht ein logischer Schritt im Sinne des Deregulierungsauftrags. Allerdings betont das ASTRA gleichzeitig, dass beim Wegfall eigenverantwortliche Wartungspflicht der Halter und eine sorgfältige Fahrzeugwartung umso wichtiger werden. Auch plant das ASTRA verstärkte stichprobenartige Emissionskontrollen (z. B. im Rahmen von Verkehrskontrollen oder bei Abgastests während der MFK), um sicherzustellen, dass ältere Fahrzeuge oder solche ohne OBD die Grenzwerte weiter einhalten.

 

Der Betrieb eines zertifizierten Abgasmessgeräts ist sehr kostspielig!

 

Haltung der Werkstätten (Garagen & Reparaturbetriebe)

Viele Garagisten stehen den geplanten Änderungen mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits begrüssen sie, dass moderne Technik (OBD) die Emissionsüberwachung übernimmt und dadurch Bürokratie abgebaut wird. Gerade Markenvertreter argumentieren, dass Fahrzeuge im Rahmen von regulären Servicearbeiten ohnehin auf Fehlerspeicher und Emissionsrelevanz geprüft werden – separate staatliche Tests seien hier redundant. Andererseits befürchten freie Werkstätten und der Auto-Gewerbeverband Schweiz (AGVS) Umsatzeinbussen, wenn die Pflicht zur Abgaskontrolle entfällt. Für viele kleinere Betriebe waren die regelmässigen Abgastests bislang ein zusätzliches Geschäftsfeld. Der AGVS hat in Stellungnahmen betont, dass die Abgaswartung „auch der Sicherheit und Langlebigkeit der Fahrzeuge“ diene – hier werden beispielsweise folgenreiche Mängel wie Kraftstoffeintrag im Motoröl, Vergaserverschmutzungen oder Undichtigkeiten oft früh erkannt und behoben. Einige Garagisten schlagen deshalb freiwillige Service-Abgastests vor: Etwa könnten Halter von Old- und Youngtimern ihre Fahrzeuge weiterhin in regelmässigen Abständen in der Werkstatt überprüfen lassen, um Schäden an Motor und Abgasanlage rechtzeitig zu finden. Dieser präventive Ansatz wurde beispielsweise an einem Technik-Workshop des JDCS diskutiert.
Die Kernaussage vieler Werkstätten: Auch ohne gesetzlichen Zwang sollte die Abgas- und Motorwartung fester Bestandteil des Serviceplans bleiben, gerade bei älteren Autos.

Standpunkte der Schweizer Auto-Verbände

Die grossen Automobilverbände sind sich in der Tendenz einig, dass der klassische Abgastest ein Auslaufmodell ist, im Detail aber unterscheiden sich ihre Argumente: TCS (Touring Club Schweiz) – als Vertreter der Autofahrer – unterstützt den Abbau administrativer Pflichten, solange die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit gewährleistet bleiben. Der TCS verweist darauf, dass moderne Fahrzeuge durch zahlreiche Sensoren (z. B. Lambdasonden, OBD) sich selbst überwachen und bei Abweichungen Warnsignale geben. Aus Sicht des TCS ist es sinnvoller, diese Technik zu nutzen, anstatt Halter zu überflüssigen Routineprüfungen zu verpflichten. Auto-Schweiz, die Vereinigung der Schweizer Auto-Importeure, begrüsst die Erleichterung ebenfalls: Weniger Pflichten könnten den Haltern den Unterhalt neuer, emissionsarmer Fahrzeuge erleichtern, was auch dem Ziel einer jüngeren, saubereren Fahrzeugflotte dient. Die Verband Schweizer Automuseen und Oldtimer-Clubs sehen den Wegfall der Abgastests differenziert: Sie befürchten zwar keine direkte Verschlechterung der Luftqualität, warnen aber davor, die Akzeptanz von Oldtimern könne leiden, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, diese würden nun gar nicht mehr kontrolliert. Daher plädieren sie für Aufklärung und freiwillige Emissions-Checks bei Klassiker-Fahrern, um den guten Ruf historischer Fahrzeuge zu erhalten. Nicht zuletzt meldeten sich auch Umweltverbände zu Wort: Organisationen wie die Umweltallianz fordern, bei Abschaffung der Abgastests strengere Stichproben einzuführen. Sie möchten sicherstellen, dass „die paar verbliebenen älteren Fahrzeuge“ (Zitat aus einer Medienmitteilung) nicht unbemerkt die Emissionswerte sprengen – zumal diese über keine OBD-Warnsysteme verfügen und im Vergleich zu Neuwagen deutlich höhere Schadstoffwerte aufweisen können. Hier unterstützt auch ASTRA den Gedanken verstärkter externer Stichproben. Insgesamt dominieren aber in den Verbands-Stellungnahmen die positiven Töne: Man ist sich bewusst, dass die klassische Abgaskontrolle – eingeführt in den 1970er-Jahren – ihren Zweck weitgehend erfüllt hat und heute dank moderner Technik ersetzt werden kann.

Perfekte Messresultate beim Jaguar XJS

 

Historischer Rückblick

Die Pflicht zur Abgaswartung wurde in der Schweiz in den 1970er-Jahren eingeführt, als man erstmals strengere Abgasnormen für Autos festlegte. Ab 1976 mussten Benzinfahrzeuge (später auch Dieselfahrzeuge) in regelmässigen Abständen in die Werkstatt zu einem CO/HC-Abgastest gebracht werden. Man wollte sicherstellen, dass Vergaser und Motoren sauber eingestellt sind, um den Ausstoss von Kohlenmonoxid (CO) und unverbrannten Kohlenwasserstoffen (HC) zu senken. Dies war Teil der Luftreinhaltepolitik nach den Erfahrungen von Smogereignissen in den 1970er-Jahren. In den 1980er-Jahren folgte die flächendeckende Einführung des Katalysators, was die Abgase vor allem von Neuwagen massiv sauberer machte. Auch der Abgastest wurde angepasst: Bei Kat-Fahrzeugen galten gelockerte Grenzwerte (da Kats im Leerlauf wenig CO produzieren) und längere Intervalle (oft 2 Jahre anstatt jährlich). Ein „Abgas-Wartungsdokument“ – im Volksmund „Abgasbüchlein“ – musste im Auto mitgeführt und bei Polizeikontrollen oder der MFK vorgezeigt werden. Darin vermerkte die Werkstatt den letzten Abgastest samt Ergebnissen. In den 1990er- und 2000er-Jahren hielten dann elektronische Motormanagements und das OBD Einzug. Schon in dieser Zeit zeigte sich: Gut gewartete moderne Motoren bestehen die Abgastests praktisch immer problemlos. Die Behörden reagierten schliesslich 2013/2014: Seither entfiel die Abgaswartung für alle neu homologierten Fahrzeuge mit OBD. Dies führte bereits zu einem deutlichen Rückgang der durchgeführten Abgastests, da ab etwa 2014 jedes Jahr mehr Altfahrzeuge ersetzt oder als Veteran umgelöst wurden. Übrig blieb eine immer kleiner werdende Gruppe von Autos ohne OBD (meist älter als ca. Baujahr 2000) sowie einige Spezialfälle (Importfahrzeuge aus Ländern ohne vergleichbare Abgasstandards). In dieser Übergangszeit kam es vor, dass Fahrzeughalter den Sinn der Vorschrift hinterfragten – in Online-Foren kursierten etwa Berichte, man habe „für den Abgastest mehr CO₂ ausgestossen, als man damit einspart“. Dennoch hielten die Behörden vorerst daran fest.
Fazit: Stand heute ist der „klassische“ Abgastest in der Schweiz bereits weitgehend Geschichte – zumindest für neuere PW mit moderner Motorentechnik. Ein OBD-System übernimmt hier die Emissionskontrolle. Für Alt- und Youngtimer (besonders vor den Jahrgängen mit OBD-Pflicht) gilt noch eine gewisse Zeit die bisherige Regelung, doch auch diese wird bald durch Alternativen ersetzt werden (z. B. Einbindung der Emissionsprüfung in die MFK oder freiwillige Checks). Das ASTRA und die Automobilverbände betonen, dass die Luftqualität trotz Wegfall des turnusmässigen Abgastests gewahrt bleiben wird, da der Fahrzeugbestand heute technisch weit sauberer ist als noch vor 30 bis 40 Jahren. Gleichzeitig wird Appell an Eigenverantwortung und regelmässige Wartung der Fahrzeuge (insbesondere bei älteren Modellen) gerichtet. Die Positionen der Interessengruppen zeigen ein breites Einverständnis, dass diese Regulierung über kurz oder lang ausläuft. Zwar sorgen sich Garagisten um entgangene Einnahmen und Umweltorganisationen mahnen eine verstärkte behördliche Nachkontrolle an – insgesamt aber wird die Abschaffung der Abgastests für PKW in der Schweiz überwiegend als zeitgemässer Schritt begrüsst, der Bürokratie abbaut und dem Stand der Fahrzeugtechnik Rechnung trägt.


Quellen: Öffentliche Verlautbarungen des ASTRA, Mitteilungen von Auto-Schweiz und AGVS, Beiträge in Schweizer Fachzeitschriften (u. a. Automobil Revue), Berichte und Diskussionen in Oldtimer- und Automobilclubs (z. B. Jaguar Drivers’ Club Switzerland über die Wartung von Youngtimern) sowie Medienberichte zum Thema Abgaskontrollen.

 

Jaguar V12 5.3 L HE (mit "High Efficiency" von Erfinder Michael May)

 

  • Weiterhin Testpflicht alle 24 Monate (sofern keine der Ausnahmen greift).
  • Abgaswartungsdokument mitführen (wo vorgeschrieben); bei Polizeikontrolle oder MFK muss es gültig sein.
  • Prüfen Sie Feld 72: Bleibt B02 eingetragen, gelten die alten Zyklen. Nur bei Codes B03/B04/B5x/B6x oder A‑Codes entfällt die Pflicht.
  • Von der Abgaswartung ausgenommen sind auch alle Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1976 erstmals immatrikuliert wurden.
  • Bei OBD‑Fahrzeugen (auch wenn befreit): Fehleranzeige = innert 1 Monat in die Werkstatt.
  • Was ist zu tun, wenn das Dokument voll ist? Vollgeschriebene Wartungsdokumente können durch das Anheften oder Ankleben von kopierten Blättern, welche die gleichen Rubriken wie das Wartungsdokument enthalten, verlängert werden.
  • Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass bei jeder Kontrolle der Papierausdruck mit den Messwerten mitgegeben wird.
  • Zudem gilt, dass die Wartung jeweils bis zum Ende des Monats Gültigkeit hat. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

  • Rechtsgrundlagen: Die Pflicht zur Abgaswartung ist in Art. 59a VRV und Art. 35 VTS geregelt. Fahrzeuge mit anerkanntem OBD sind davon ausgenommen; alle übrigen (darunter typischerweise B02) bleiben pflichtig.
  • Intervall: Für abgaswartungspflichtige Fahrzeuge beträgt das Intervall i. d. R. 24 Monate (12 Monate bei Benzin ohne Katalysator; 48 Monate bei bestimmten sehr langsamen Diesel‑Kategorien). Diese Vorgaben bestätigen Kantone und TCS übereinstimmend.
  • Warum ist B02 betroffen? Von der periodischen Abgaswartung befreit sind u. a. Personen‑ und Lieferwagen mit B03/B04 oder höher (bzw. B5a/B5b/B6x etc.). B02 gehört nicht zu diesen Codes – daher besteht die zweijährige Pflicht fort. Das belegen die Befreiungslisten (TCS, Kantone) und die aktuellen ASTRA‑Emissionscode‑Dokumente.
  • OBD‑Pflicht bei Befreiten: Bei OBD‑befreiten Fahrzeugen gilt die Monatsfrist, wenn die OBD‑Lampe leuchtet (Fehlerbehebung innert 30 Tagen) – diese Bestimmung begleitet die 2013er‑Lockerung.


Kurz gesagt gibt es zwei sehr unterschiedliche Fälle – mit entsprechend unterschiedlichen Bussen:

1) Dokument ist gültig, wird aber bei der Kontrolle nicht mitgeführt

Das reine Nichtmitführen des (für Ihr Fahrzeug vorgeschriebenen) Abgas‑Wartungsdokuments kostet als Ordnungsbusse CHF 20.–. Rechtsgrundlage: Art. 59c Abs. 1 VRV (Mitführpflicht) i. V. m. Bussenliste Ziff. 100.5 OBV („Nichtmitführen des Abgas‑Wartungsdokuments“).

Wichtig: Fahrzeuge mit anerkanntem OBD und den entsprechenden Emissionscodes (z. B. B03/B04 und höher) brauchen kein Abgas‑Wartungsdokument mehr – dort greift die Mitführpflicht nicht. (Das bestätigen u. a. TCS und kantonale Merkblätter.)

Muss der Kleber an der Scheibe angebracht werden?
Nach durchgeführter Abgaswartung wird ein Kleber abgegeben, der mit Jahr und Monat den Termin anzeigt, bis zu welchem die nächste Wartung durchgeführt
sein muss. Der Kleber hat keine gesetzliche Funktion, das Ankleben ist freiwillig.

2) Dokument ist „ungültig“ (z. B. Frist überschritten) oder es fehlt, obwohl Ihr Fahrzeug pflichtig ist

Dann geht es nicht mehr um das blosse Nichtmitführen, sondern um einen Verstoss gegen die Wartungspflicht (Fristen), geregelt in Art. 59b VRV. Das ist keine fixe Ordnungsbusse – es wird im ordentlichen Verfahren geahndet und kann deutlich höher ausfallen. Die konkrete Höhe hängt von den Umständen (Dauer der Überschreitung, Vorstrafen, Kosten etc.) ab.

Bussen: Überschreitung des Termins bis einen Monat CHF 40.-; bis 3 Monate CHF 100.-; bis 6 Monate CHF 200.-; darüber Verzeigung.

Einordnung & Tipps

Prüfen, ob Sie überhaupt ein Dokument brauchen: OBD‑befreite Fahrzeuge (erkennbar u. a. an Emissionscode B03/B04 oder höher in Feld 72) sind von der periodischen Abgaswartung befreit; dort existiert i. d. R. kein Abgas‑Wartungsdokument mehr.
Wenn Ihr Fahrzeug pflichtig ist (z. B. Emissionscode B02): Intervall einhalten (typisch alle 24 Monate; bei Benzinern ohne Kat 12 Monate) – sonst drohen ordentliche Bussen (Fall‑zu‑Fall‑Entscheid, kein fixer Tarif).
Dokument stets mitführen – erspart die CHF 20.– Ordnungsbusse bei Kontrollen.

2013: Systemwechsel zugunsten von OBD‑Fahrzeugen

Seit 1. Januar 2013 sind Fahrzeuge mit anerkanntem OBD von der Abgaswartung befreit (Befreiung über Feld 72 erkennbar). Für B02 änderte sich nichts – diese Codes blieben in der Pflicht.

2023: Schärfere Abgaskontrollen bei Diesel (Partikelanzahl)

Zum 1. Januar 2023 führte der Bund eine Partikelanzahl‑Messung (PN) im Rahmen amtlicher Kontrollen ein. Ziel ist, defekte Diesel‑Partikelfilter zuverlässig zu erkennen (Grenzwert 250’000 Partikel/cm³ bei offizieller Messung, vereinfachter Check im Leerlauf 100’000 Partikel/cm³). Das UVEK/ASTRA‑Faktenblatt, der TCS und kantonale Stellen erläutern Verfahren und Schwellenwerte.

Konsequenz: Parallel zur möglichen Entlastung über OBD werden zielgerichtete Kontrollen bei Dieselfahrzeugen verschärft, um Manipulation/Defekte aufzudecken. Das ergänzt die politische Diskussion um eine generelle Abschaffung.

2024–2026: Politische Vorstösse & Prüfung einer Abschaffung

ASTRA‑Prüfung: SRF berichtete, dass das ASTRA eine Abschaffung des obligatorischen Abgastests prüft, weil Fachleute diesen bei neueren Fahrzeugen für entbehrlich halten. Eine definitive Bundesrats‑ oder ASTRA‑Entscheidung zur vollständigen Abschaffung liegt (Stand heute) nicht vor.

Parlament: Im September 2024 wurde im Nationalrat die Frage gestellt, ob der Bundesrat sich die Abschaffung der obligatorischen Abgaswartung vorstellen könne (Hinweis auf geringe Fahrleistung von Young-/Oldtimern und abnehmende Test‑Kapazitäten in Garagen). Die Frage wurde am 23. 09. 2024 beantwortet; der Eintrag dokumentiert die politische Relevanz des Themas.

Kantonaler Druck (Beispiel ZH/Traktoren): 2023 stiessen Zürcher Kantonsräte eine Debatte zur Befreiung moderner Traktoren von periodischen Abgastests an. Der Regierungsrat hielt fest: Anerkennung von OBD (und damit Befreiung) liegt beim ASTRA; der Kanton kann Bundesrecht nicht eigenständig ändern.

2025/2026: Aktualisierte ASTRA‑Dokumente zu Emissionscodes

ASTRA hat 2025/2026 mehrere technische Dokumente aktualisiert (z. B. „Emissionscode auf der Typengenehmigung“, „Emissionscode für den Fahrzeugausweis“ sowie Merkblätter zu Prüfungen). Diese sichern Transparenz über Codes (inkl. Feld 72) – am Grundprinzip (Befreiung nur ab bestimmten Codes/OBD) ändert das nichts.

 

ASTRA (Bund): Technisch‑regulatorischer Hüter; prüft seit längerem eine Abschaffung des periodischen Abgastests für moderne Fahrzeuge (Bericht SRF). Gleichzeitig treibt der Bund zielgerichtete Kontrollen (PN‑Messung) voran. Eine generelle Abschaffung ist noch nicht beschlossen.

TCS (Touring Club Schweiz): Befürwortet die Abschaffung für Fahrzeuge mit OBD (schon 2012/2013 so vertreten; Informationsseiten bekräftigen OBD‑Befreiung und Pflichten bei Fehleranzeige).

VCS (Verkehrs‑Club der Schweiz): Befürwortet in früheren Vernehmlassungen den Wegfall der periodischen Tests bei OBD‑Fahrzeugen; aktuelle Positionsseite zeigt laufende umweltpolitische Engagements, auch wenn kein explizites 2026er Papier nur zum Abgastest vorliegt.

ASTAG (Nutzfahrzeugverband): Befürwortet die Abschaffung/Vereinfachung seit langem (Kosten‑/Nutzen‑Argument, OBD‑Überwachung).

AGVS (Garagisten): Lehnt eine Abschaffung ab – Argumente: OBD erkenne nicht alles; Werkstattkontrollen decken weitere sicherheits‑/umweltrelevante Mängel auf; im Wegfallsszenario brauche es mehr Polizeikontrollen. Diese Linie vertreten Garagisten seit der Vernehmlassung 2012 und stützen sie mit aktualisierten Info‑Seiten (u. a. zur PN‑Messung ab 2023).

Kurzbilanz: Verbraucher‑ und Verkehrsverbände (TCS/VCS/ASTAG) drängen auf weitere Entlastung (bis hin zur Abschaffung), Garagisten (AGVS) auf Beibehaltung. Das ASTRA lotet technische und rechtliche Spielräume aus, setzt parallel gezielte Abgas‑Checks (z. B. PN) um. Ein nationales „Go“ zur generellen Abschaffung steht (Stand 02/2026) aus.

Variante A – gezielte Entlastung: Befreiung würde noch stärker an OBD‑Funktion/Emissionscode anknüpfen; sehr alte Codes (B00/B01/B02) blieben pflichtig oder erhielten spezielle Regeln (z. B. bei sehr geringer Jahresfahrleistung). Der politische Vorstoss 2024 deutet die Diskussion in diese Richtung an.

Variante B – generelle Abschaffung der periodischen Wartung: Werkstatt‑Abgaswartung fiele breit weg; das System stützte sich auf OBD‑Selbstdiagnose, PN‑Kontrollen an MFK/Polizei und gezielte Nachprüfungen bei Auffälligkeiten. Das entspräche der Logik hinter PN‑Messung und SRF‑Bericht.

Variante C – Status quo mit punktueller Präzisierung: ASTRA präzisiert Merkblätter/Codelisten (wie 2025/2026 geschehen), ohne Systembruch. B02 bliebe dann auf absehbare Zeit alle zwei Jahre prüfpflichtig.


Hinweis: Dieser Artikel wurde teilweise mit KI recherchiert. Der Text wurde danach vom Autor überarbeitet und ergänzt.